Skip to main content

Studienfinanzierungsguide

Studieren kann teuer sein, wir wissen das aus eigener Erfahrung. Deshalb haben wir für dich einen kompakten Überblick der wichtigsten Finanzierungsoptionen zusammengestellt. Egal ob BAföG, Stipendien oder Nebenjobs, hier erfährst du, welche Unterstützung zu deiner Situation passt!

Studienfinanzierungsguide

1. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Was ist das?

BAföG ist eine staatliche Förderung, die Studierenden hilft, ihre Lebenshaltungskosten und Studiengebühren zu decken. Es wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Die Rückzahlung des Darlehens beginnt nach dem Ende des Studiums.

Wer kann BAföG erhalten?

  • Deutsche Studierende, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten
  • Ausländische Studierende, die unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf BAföG haben

Weitere Infos

Mehr über BAföG erfährst du auf www.bafoeg.de oder auf www.studentenwerk-hannover.de


2. Stipendien

Was ist das?

Stipendien sind finanzielle Unterstützungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie werden von unterschiedlichen Institutionen wie Stiftungen, Parteien oder religiösen Einrichtungen vergeben. Einige Stipendien bieten neben der finanziellen Förderung auch ideelle Unterstützung wie Seminare oder Netzwerke.

Bekannte Stipendiengeber

  • Begabtenförderungswerke (z. B. Studienstiftung des deutschen Volkes, Konrad-Adenauer-Stiftung)
  • Stipendien von privaten Organisationen (z. B. Stipendien für Studierende mit Kind, mit Migrationshintergrund etc.)

Weitere Infos


3. Deutschlandstipendium (WIR-Stipendium)

Was ist das?

Das Deutschlandstipendium ist eine staatliche Förderung, die Studierende unabhängig von ihrer Herkunft oder dem Einkommen der Eltern unterstützt. Es beträgt 300 € monatlich und wird zur Hälfte vom Bund und zur anderen Hälfte von privaten Förderern finanziert.

Voraussetzungen

  • Kein anderes Stipendium aus öffentlichen Mitteln (auch nicht Niedersachsenstipendium)
  • Gute Studienleistungen
  • Oder soziales Engagement
  • Oder besondere persönliche Herausforderungen (z. B. Beeinträchtigungen oder Behinderungen)

Weitere Infos

  • Bewerbung: Hochschule Hannover
  • Antrag gilt automatisch auch für das Landesstipendium Niedersachsen

4. Niedersachsenstipendium/Landesstipendium Niedersachsen

Was ist das?

Das Niedersachsenstipendium ist eine landesweite Förderung, die Studierende mit einmalig 500 € unterstützt. Es richtet sich an junge und talentierte Studierende mit einem erschwerten Zugang zu Hochschulbildung.

Voraussetzungen

  • Kein anderes Stipendium aus öffentlichen Mitteln (auch nicht WIR-Stipendium)
  • Bildungsaufsteiger*in: kein Elternteil verfügt über höheren Abschluss als Hauptschulabschluss
  • Oder Studierende der ersten Generation
  • Oder Studierende mit fluchtbedingt besonders schwierigen Start- und Rahmenbedingungen
  • Oder soziale Gründe

Weitere Infos


5. Studienkredit

Was ist das?

Ein Studienkredit ist ein Kredit, den du während des Studiums aufnehmen kannst, um deine Lebenshaltungskosten zu decken. Die Rückzahlung beginnt meist nach dem Ende des Studiums.

Bekannte Anbieter

  • KfW-Studienkredit (Bildungskredit)
  • Private Banken und Finanzinstitute

Wichtige Hinweise

  • Studiere unbedingt die Konditionen und Zinsen, um eine übermäßige Verschuldung zu vermeiden.

Weitere Infos


6. Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)

Was ist das?

Das Bürgergeld ist eine Grundsicherung für Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder deren BAföG nicht ausreicht. Es wird selten unter bestimmten Bedingungen gewährt, wenn du in eine Notlage geraten bist und kein eigenes Einkommen hast.

Voraussetzungen

  • Kein Anspruch auf BAföG oder andere staatliche Förderungen
  • Bedürftigkeit nach Einkommens- und Vermögensprüfung

Weitere Infos

  • Beantragung über das örtliche Jobcenter

7. Werkstudentenjob / Nebenjobs

Was ist das?

Ein Werkstudentenjob ist eine Teilzeitstelle, die speziell für Studierende gedacht ist. Nebenjobs in anderen Bereichen wie Gastronomie oder Einzelhandel sind ebenfalls eine Möglichkeit, das Studium zu finanzieren.

Jobs beim AStA

  • Der AStA bietet oft eigene Werkstudenten- und Minijobstellen an.
  • Schau auf der Website des AStA oder auf Schwarze Bretter in der Uni.
  • Jobs beim AStA bieten neben der Bezahlung auch viele weitere Vorteile.

Weitere Infos

Werkstudentenjobs und andere Nebenjobs: StudentJob oder XING Jobs


8. Wohngeld

Was ist das?

Wohngeld ist eine Leistung, die dir helfen soll, die Mietkosten zu decken. Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen, wenn sie keinen Anspruch auf BAföG haben.

Voraussetzungen

  • Kein Anspruch auf BAföG oder andere staatliche Förderungen
  • Einkommen liegt unter bestimmten Einkommensgrenzen

Wichtig zu wissen

Wohngeld wird nicht gewährt, wenn du Anspruch auf BAföG hast. Wenn du jedoch kein BAföG erhältst oder deine BAföG-Förderung nicht ausreicht, kann Wohngeld eine wichtige finanzielle Unterstützung sein.

Weitere Infos

Die Beantragung erfolgt beim Wohngeldamt der Stadt Hannover. Weitere Infos findest du auf www.hannover.de.


9. Kindergeld

Was ist das?

Kindergeld ist eine monatlich gezahlte, staatliche Familienleistung, die Eltern für ihre Kinder erhalten. Studierende können unter bestimmten Bedingungen weiterhin Kindergeld beziehen, auch wenn sie älter sind und nicht mehr in der Ausbildung sind. Die Summe beträgt 250 €.

Voraussetzungen

  • Du musst unter 25 Jahre alt sein.
  • Du musst als Studierende*r in einem Vollzeitstudium eingeschrieben sein und keine zu hohen eigenen Einkünfte haben (generell darf dein Einkommen 9.744 € pro Jahr nicht übersteigen).

Weitere Infos

Mehr über Kindergeld findest du auf der Website der Familienkasse.


10. Kindesunterhalt

Was ist das?

Kindesunterhalt ist der Unterhalt, den Eltern gegenüber ihren Kindern zu leisten haben und richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Für volljährige Studierende gilt der Unterhaltsanspruch nur bis zum Ende des Studiums. Die Höhe des Betrags richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern.

Voraussetzungen

  • Studium für ersten berufsqualifizierenden Abschluss
  • Zügiges und zielorientiertes Studium

Wichtige Infos

Wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen und die Ausbildung dadurch gefährdet ist, kann beim BAföG-Amt und/oder Studentenwerk Hannover ein Antrag auf Vorausleistung gestellt werden.

Weitere Infos

Detailliertere Infos zum Kindesunterhalt oder der Unterhaltsberechnung erhältst du auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und durch einen Rechtsanwalt.


11. Studienstarthilfe

Was ist das?

Die Studienstarthilfe des BAföG-Amts soll Studienanfänger*innen mit geringem Einkommen den Studienstart erleichtern. Es handelt sich um einen einmaligen Betrag (muss nicht zurückgezahlt werden) von 1.000 €.

Voraussetzungen

  • Studierende oder Familie der Studierenden entsprechende Sozialleistungen erhält (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Kinderzuschlag, Wohngeld und weitere)
  • Du musst unter 25 Jahre alt sein
  • Erstmalige Immatrikulation an der Hochschule

Weitere Infos

Genauere Informationen lassen sich unter www.bafoeg.de finden.


12. Hilfsfonds für Studierende mit Kind und Studierende mit Handicap

Was ist das?

Das Studentenwerk Hannover bietet Studierenden mit Kind, schwangeren Studierenden und Studierenden mit Handicap ein Nothilfefond an, da diese häufig nicht zusätzlich jobben können und die finanziellen Engpässe der Studierendengruppen meist höher sind. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Beihilfe von bis zu 800 €.

Voraussetzungen

  • Wohnort nicht bei den Eltern
  • Zu fördernde Person ist nicht beurlaubt
  • Monatliches Einkommen ist unter einer bestimmten Einkommensgrenze
  • Nicht BAföG berechtigt
  • Chronische Krankheit/Behinderung muss die Möglichkeiten zum Jobben beeinträchtigen

Weitere Infos

Der Hilfsfonds wird von dem Studentenwerk Hannover gestellt und ist somit per Mail als Antrag mit den hinzuzufügenden Unterlagen an die entsprechende E-Mail-Adresse unter www.studentenwerk-hannover.de/geld/hilfsfonds-fuer-studierende zu schicken.

13. Darlehen (Studienabschlussdarlehen des Studentenwerks)

Was ist das?

Das Studienabschlussdarlehen ist für Studenten gedacht, die besondere Finanzierungsprobleme haben und neben der Abschlussarbeit nicht mehr genug Zeit fürs Jobben haben oder keine BAföG-Förderung mehr bekommen, weil die Regelstudienzeit überschritten wurde. Das Darlehen ist zinslos und orientiert sich in der Höhe an den BAföG-Sätzen. Die Laufzeit beträgt max. 48 Monate.

Voraussetzungen

  • Kein Anspruch auf BAföG-Leistungen
  • Bildungskredit ist vorrangig zu nutzen
  • Erststudium wird voraussichtlich innerhalb eines Jahres nach der Darlehensaufnahme beendet
  • Die Regelstudienzeit wurde um nicht mehr als 8 Semester aus wichtigem Grund überschritten
  • Bedürftigkeit nach den Grundsätzen des BAföG

Weitere Infos

Genauere Informationen zum Studienabschlussdarlehen findest du unter www.studentenwerk-hannover.de/darlehen-und-kredite.

Solidarität statt Sparzwang

Forderung nach nachhaltiger Finanzierung und Unterstützung

Hannover, 14.10. – Die Soforthilfe der Landesregierung für die Studierendenwerke, die 2022 eingeführt wurde, läuft zum Jahresende aus. Vor dem Hintergrund einer seit Jahrzehnten rückläufigen Grundfinanzierung, die mittlerweile nur noch rund 11 % der Gesamteinnahmen des Studierendenwerks ausmacht, geraten immer mehr Studierende in eine finanzielle Schieflage. Aktuell tragen die Studierenden mit ihrem Beitrag etwa 30 % der Kosten für ihre eigene soziale Versorgung – ein Bereich, der traditionell in der Verantwortung des Landes liegen sollte. Deshalb subventioniert der AStA der Hochschule Hannover am 15.10. den Studierenden eine Mahlzeit, um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen.

Trotz einer sinkenden Inflationsrate steigen die Lebenshaltungskosten weiter an. Dies betrifft nicht nur die Mensapreise, sondern auch Mieten, Lebensmittel und andere grundlegende Ausgaben. Besonders sichtbar wird das an der erhöhten Nutzung der Mensen.
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, insbesondere in Universitätsstädten, verschärft die Situation zusätzlich. Hinzu kommt die immer schwieriger zu erreichende BAföG-Förderung, während selbst kleinste Lohnerhöhungen, etwa für studentische Hilfskräfte, hart erkämpft werden müssen.

Die Wohnkosten in Städten explodieren, und ohne wirksame Mietpreisbremsen wird der Wohnort zu einer Trennlinie der Gesellschaft. Ein weiteres finanzielles Hindernis stellt der Verwaltungskostenbeitrag von 75 Euro pro Semester dar, der bisher ohne klare Verwendung erhoben wird. Besonders belastend sind zudem die Langzeitstudiengebühren, die in Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern weiterhin erhoben werden. Diese Maßnahmen führen zu einer weiteren Benachteiligung von Studierenden in besonderen Lebenslagen und tragen zu einem Rückgang der Studierendenzahlen bei.

Die bauliche und technische Situation vieler Hochschulen verschärft die Lage: An vielen Universitäten bröckeln die Gebäude, es regnet von der Decke, und die technische Infrastruktur entspricht nicht den Anforderungen. Der notwendige Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise wird so kaum leistbar, während die Einhaltung einer gesetzlichen Zukunftsbremse nicht hinterfragt wird.

Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklungen richten die Studierenden in Niedersachsen folgende Forderungen an die Landesregierung:

  1. Fortsetzung des Niedersachsenmenüs:
    Die preisgünstigen und gesunden Mahlzeiten müssen weiter unterstützt werden, zumal die Nutzungszahlen weiter steigen.
  2. Förderungsrichtlinie für Junges Wohnen:
    Eine verstärkte Förderung von bezahlbarem Wohnraum für Studierende ist längst überfällig und Gelder müssen hierfür bereitgestellt werden.

Stellungnahme zum antisemitischen Übergriff und zu Protesten

In einer Semester-Whatsapp Gruppe wurde das private Profil einer jüdischen und dozierenden
Person an der Fakultät V geteilt und als Grundlage für Diffamierungen und Beleidigungen
genutzt.


Wir verurteilen und benennen klar diesen antisemitischen Übergriff an unserer Hochschule! Die
beschämende Diskriminierung muss öffentlich genannt und thematisiert werden, denn
Antisemitismus darf keinen Platz haben – weder in der Gesellschaft noch in wissenschaftlichen
Diskursen oder an der Hochschule!


Wir möchten uns für ein friedliches Lern- und Lehrumfeld einsetzen und positionieren uns
deshalb gegen jeden Antisemitismus. Hierfür sind wir im Gespräch mit der Hochschule und
haben dem Präsidium Maßnahmen vorgeschlagen, um eine öffentliche Auseinandersetzung zu
fördern und insgesamt extreme oder pauschalisierende Debatten zu verhindern. Deshalb
möchten wir klarstellen:


Bezogen auf den Hochschulkontext ist es schließlich, bereits aus ihrer Historie heraus, die
eindeutige Aufgabe der demokratischen Studierendenvertretungen und Institutionen politisches
Engagement und Diskursräume nicht nur zu fördern, sondern sie einzufordern und damit zu
schaffen. Während sie gleichzeitig menschenverachtenden Narrativen oder Praxen
entgegenzuhalten und demokratische Diskursgrenzen verteidigen zu haben.
Angesichts dieser großen Aufgabe ist es verständlich sowie zugleich selbstkritisch fragwürdig,
dass sich nicht wenige Studierendenschaften und Hochschulleitungen dessen entziehen und
dadurch zu Verschärfungen beitragen. Selbstkritisch reflektierend war dies bisher auch auf die
verfasste Studierendenschaft zutreffend.


Doch das Mindeste ist eine deeskalierende Auseinandersetzung, in der jeder Antisemitismus
abgewehrt und der Schutz jüdischer Kommilitoninnen und Dozierenden gewährleistet wird. Eine kritische Auseinandersetzung, in der antimuslimischer Rassismus keinen Platz hat und muslimische Kommilitoninnen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. In der Protest wichtig ist, der aber nicht von Gruppen außerhalb der Universitäten und Hochschulen instrumentalisiert werden darf.


Eine Auseinandersetzung, in der ASten und damit auch wir, uns nur hinter studentischen
Protesten stellen können, wenn diese keinen Antisemitismus verbreiten oder antisemitischen
Charakter innehaben, was sich klar definieren lässt.
In der nicht die Polizei oder zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen aufgerufen wird, solange keine
antisemitischen Parolen verbreitet oder der Ruf nach einem zusätzlichen palästinensischen
Staat zur Leugnung des Existenz- und Verteidigungsrecht Israels führt. Solange zivile Opfer nicht
relativiert werden oder Kritik an der israelischen Regierung in eine Täter-Opfer-Umkehr endet. In
der Forderungen nicht auf Gewalt, sondern auf Menschenrechten basieren. In der gewaltloser
Protest Bedingung ist und direkte Angriffe auf jüdische Studierende sowie Dozierende
grundsätzlich und insbesondere an unserer Hochschule niemals geduldet und deshalb
sanktioniert werden müssen. Eine Auseinandersetzung, in der Solidarität nur dann gelebt
werden kann, wenn sie nicht einseitig ist.


Wenn Proteste antisemitisch sind, lässt sich ihre Unzulässigkeit gut durch eine treffende
Stellungnahme des AStA der Universität Frankfurt begründen:
„Solche Kundgebungen und Demonstrationen delegitimieren sich aus zwei Gründen selbst:
Einerseits, weil der berechtigte Wunsch nach Frieden für die Zivilbevölkerung im Nahen Osten
eben nicht mit der Unterstützung der Hamas kompatibel ist. Andererseits, weil Veranstaltungen,
von denen derartige Parolen ausgehen, eine konkrete Bedrohung für Juden und Jüdinnen vor Ort
darstellen. Wenn von Veranstaltungen, Strukturen und Einzelpersonen am Campus
Bedrohungen, Beleidigungen und Einschüchterungsversuche für jüdische Kommilitoninnen ausgehen, delegitimieren diese sich selbst.“

Dasselbe gilt für unsere Hochschule. Dabei tragen Polizei und Exmatrikulationen nicht zu einer Deeskalation bei, weil sie keine Prävention ersetzen – sie dürfen erst die letzte Konsequenz sein. Es muss mit Monitoring-Stellen zusammengearbeitet werden und statt Pauschalisierungen benötigt es dringend wissenschaftliche Bildungsveranstaltungen zu israelbezogenem Antisemitismus sowie Antisemitismuskritik und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Darüber hinaus braucht es begleitete Diskursräume und die Reflexion des eigenen Antisemitismus, da nur so Entgrenzungen entgegengetreten, Kolonialismus-Vorwürfe wissenschaftlich diskutiert und klare Bedürfnisse empathisch miteinander adressiert werden können.

Daran anschließend stehen wir hinter der Positionierung des freien zusammenschluss von student:innenschaften: „Antisemitismus wird nicht dadurch bekämpft, dass wir einzelne Menschen exmatrikulieren, im Zweifel wird das Problem nur außerhalb der Hochschulorte verlagert, Menschen radikalisieren sich aufgrund der Erfahrung oder kehren einfach auf den Campus zurück um Hass und Hetze zu verbreiten. Dies gilt aber nicht nur für Antisemitismus sondern auch Rassismus, Sexismus, sexualisierte Gewalt, Ableismus und vieles mehr. Es ist ein gefährlicher Irrglaube, dass es Hochschulen diskriminierungs- oder gewaltfreier machen würde. Stattdessen ist es nur ein weiterer Anstieg des autoritären Charakter, den Hochschulen erfahren. Die Türen, die wir hier einer rechtskonservativen Regierung öffnen, werden sich nicht mehr schließen lassen. Durch Aufklärungsarbeit, Informationsangebote und emanzipatorische und dem 21. Jahrhundert entsprechende Antidiskriminierungsstellen können wir Diskriminierung und Gewalt entgegenwirken.“

Ohne Diskurs stirbt Demokratie und ohne Grenzen tut sie es auch! Doch zuallererst und als wichtigste Grundlage dürfen weder verbale noch physische Angriffe auf jüdische Kommilitoninnen oder Dozierende wieder an dieser Hochschule stattfinden. Dies hat oberste Priorität!


Quellen:
Position freier zusammenschluss von student:innenschaften e.V.
https://www.fzs.de/2024/05/13/positionierung-zum-ordnungsrecht-an-hochschulen-2/

Statement AStA Uni Frankfurt:
https://asta-frankfurt.de/2024-05/asta-statement-zu-antisemitismus-am-campus

BAföG-Reform: Minimaler Fortschritt, maximale Enttäuschung!

Der AStA der Hochschule Hannover zeigt sich enttäuscht. Trotz einiger positiver Änderungen bleibt
die 29. Reform hinter den Erwartungen und Bedürfnissen der Studierenden zurück und entspricht
nicht den Versprechungen einer Strukturreform. Damit lässt sich keine studentische Armut
bekämpfen, obwohl diese schon 2021 bei ca. 38% lag. Der steigende Druck spiegelt sich auch in den
Wahlergebnissen der Europawahl wider.

Kernpunkte der BAföG-Reform 2024 ab dem Wintersemester 24/25:

  • Erhöhung der Freibeträge: Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern werden um 5,25%
    angehoben. Einnahmen bis zur Minijob-Grenze von 520 Euro ( ab Januar 2025 556 €) werden
    nicht auf das BAföG angerechnet.
  • Grundbedarf: Der Grundbedarf für Studierende wird von 452 Euro auf 475 Euro pro Monat erhöht.
  • Wohnpauschale: Die Wohnpauschale für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, steigt von 360 Euro auf 380 Euro pro Monat.
  • Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung: Diese Zuschläge werden ebenfalls erhöht, von 122 Euro auf 137 Euro.
  • Einführung eines Flexibilitätssemesters: Studierende können einmalig ein Semester länger BAföG beziehen
  • Studienstarthilfe: Es wird eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten eingeführt (BR.de) .
  • Vereinfachung des Fachrichtungswechsels: Der Wechsel des Studienfachs ist nun bis zum fünften Fachsemester möglich.
  • Digitalisierung des Antragsverfahrens: Einführung einer BAföG-Digital-App zur besseren Verwaltung der Anträge.


Kritikpunkte der ASten:
Keine ausreichende Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge: Die versprochene
Strukturreform, um Bildungsungerechtigkeit und Armut effektiv zu bekämpfen bleibt aus. Die
Bedarfssätze wurden um lediglich 5% erhöht, was angesichts der steigenden
Lebenshaltungskosten insbesondere in den Städten als unzureichend empfunden wird und
weiterhin unter dem Existenzminimum des Bürgergelds liegt. Auch eine Erhöhung der
Freibeträge um 5,25% in Bezug auf das Einkommen der Eltern reicht nicht aus, um den Kreis
der Berechtigten ausreichend zu erweitern, da mittlerweile nur noch weniger als 11% der
Studierenden BAföG erhalten.


Erhöhung der Rückzahlungsrate: Obwohl die Koalition den Darlehensanteil eigentlich senken
wollte, sollte nun die monatliche Rückzahlungsrate ursprünglich von 130 Euro auf 150 Euro
angehoben werden, jedoch wurde diese Anhebung nach massiver Kritik zurückgenommen. Die
Verschuldung von Studierenden mit wenig finanziellen Mitteln zu erhöhen, wäre ein Eklat
gewesen zumal alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie der KfW-Studienkredit sich
weiterhin auf hohe Zinsen beläuft, was die Bundesbildungsministerin aber nicht interessiert.


Komplexe Verwaltung statt direkter Hilfe: Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro wird als
unzureichend und bürokratisch kompliziert wahrgenommen. Anstatt direkter finanzieller
Unterstützung in Form erhöhter Bedarfssätze wird eine zusätzliche Verwaltungsebene
eingeführt, die laut Berechnungen des freien zusammenschluss von studen:innenschaften 3%
der Studierenden erreicht und auch nicht für bereits Studierende beantragbar ist.


Vertrauen verspielt: Damit hat die aktuelle Bundesregierung zwar das Schlimmste verhindert,
aber die von Armut besonders bedrohten Studierenden (38%) enttäuscht und schafft so den
Nährboden für die deutlichen Wahlergebnisse der Europawahl.
Ohne echte Finanzwende, ohne echte fiskalische Reform und ohne echte Investition wird sich
an der Situation der Studierenden nichts ändern – nur die Bildungsungerechtigkeit verschärft
sich weiter.


Forderungen des AStA:

Die ASten der niedersächsischen Hochschulen fordern eine umfassendere Strukturreform, die
die Lebensrealität der Studierenden besser berücksichtigt. Notwendig sind:

  • Erhöhung der Bedarfssätze und Wohnpauschale: Eine sofortige und regelmäßige
    Anpassung an die steigenden Lebenshaltungskosten, denn der Wohnort des Studiums trägt
    massiv zur sozialen Differenzierung bei.
  • Verbesserte Rückzahlungsbedingungen: Eine Reduzierung der Rückzahlungsbeträge und
    flexiblere Bedingungen – mit dem Ziel, wieder zu einem Vollzuschuss zu kommen.
  • Entbürokratisierung und Ausweitung der Berechtigten: Vereinfachte Antragsverfahren ohne
    zusätzliche bürokratische Hürden und höhere Freibeträge, damit mehr Studierende BAföG
    bekommen.
  • Zinsen des KfW-Studienkredit senken: Studierende, die auf den KfW-Studienkredit
    angewiesen sind, tun dies nicht gerne. Jedoch amerikanische Verhältnisse mit so hohen Zinsen
    fördern, das ist unverhältnismäßig, zumal es sich um einen Bildungskredit handelt und dieser
    während der Pandemie aktiv von der Regierung zinsfrei angeboten worden ist.


Kontakt: AStA der Hochschule Hannover
E-Mail: hochschulpolitik@asta-hsh.de


Quellen:
Studentische Armut
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N066_63.html


Stellungnahme des freien zusammenschluss von student:innenschaften
https://www.fzs.de/2024/06/13/bafoeg-reform-gescheitert-koaltion-ueberlaesst-jugend-dem-rechten-rand/


Stellungnahme des deutschen Studierendenwerks
https://www.studierendenwerke.de/beitrag/29-bafoeg-novelle-punktuelle-verbesserungen-insgesamt-nicht-der-grosse-wurf


BAföG Änderungen:
https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-2024.php#wann