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Ältestenrat

  • vorsitz@aer-hsh.de

Der Ältestenrat der Hochschule, kurz AeR, setzt sich aus zwei Mitgliedern pro Fakultät zusammen. Bei Unstimmigkeiten unter den Gremien der Verfassten Studierendenschaft dient der AeR gewissermaßen als streitschlichtendes Organ. Außerdem ist er für die Vernetzung der Gremien untereinander zuständig. Bei Beschwerden von Studierenden gegenüber Beschlüssen von studentischen Gremien kann der AeR beratend hinzugezogen werden, sofern keine Einigung mit dem beschlussfassenden Gremium erzielt werden konnte.